Satzung (Die Satzung als PDF downloaden) §
1 Name, Sitz Der
Verein hat den Namen „Agilityfreunde Gießener Land 04“ Er
hat seinen Sitz in 35410 Hungen – Villingen, Ringstr. 2. Er soll in
das Vereinsregister eingetragen werden. §
2 Zweck Vereinszweck
ist die Pflege und Förderung des Hundesports, insbesondere des
Agilitysports. Er
wird insbesondere verwirklicht durch Abhaltung von Übungen und Durchführung
von Anleitungen zum Hundesport. Außerdem
soll ein Verantwortungsbewusstsein für das Tier als Mitgeschöpf,
insbesondere dessen Leben und Wohlbefinden gefördert werden. Dies soll
verwirklicht werden durch den beispielhaften Umgang mit Hunden jeder
Art. §
3 Erwerb der Mitgliedschaft Mitglied
des Vereins kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlich
Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger
bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter. Eine Ablehnung des
Aufnahmeantrages durch den Vorstand ist unanfechtbar. §4
Beendigung der Mitgliedschaft
Über den Ausschluss
entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied
Gelegenheit zu geben sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu
ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen
schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist
schriftlich zu begründen und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief
zuzustellen. Gegen die
Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung Zulässig;
sie muss schriftlich und binnen drei Wochen nach Absendung der
Entscheidung erfolgen. Die Mitgliederversammlung entscheidet
endgültig.
§ 5
Mitgliedsbeitrag Der
Mitgliedsbeitrag sowie Umlagen und Ableisten von Arbeitsstunden sowie
deren Abgeltung werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Organe des Vereins sind
§ 7 Vorstand
Der
Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei der
genannten drei Vorstandsmitglieder vertreten
§
8 Mitgliederversammlung
§ 9
Einberufung von Mitgliederversammlungen Jede
Mitgliederversammlung wird vom Ersten Vorsitzenden oder dessen Vertreter
/ bzw. Kassenwart unter Einhaltung
einer Einladungsfrist von zwei Wochen einberufen. Dabei ist eine
vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. §
10 Ablauf und Beschlussfassung
von Mitgliederversammlungen
§ 11 Protokollierung
von Beschlüssen Über
die Beschlüsse der Mitgliederversammlung des Vorstandes ist unter
Angabe von Ort und Zeit und Abstimmungsergebnis jeweils eine
Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden bzw.
Versammlungsleiter jeweils zu benennenden Schriftführer zu
unterschreiben. §
12 Satzungsübernahme Der Hundesportverein
„Agilityfreunde Gießener Land 04“ erkennt die Satzung des
Hundesportverbandes Rhein-Main (HSVRM) und der daraufhin erlassenen
Ordnung als rechtsverbindlich an. Insbesondere erkennt er die
Strafordnung als solche an. Hungen, den 30.03.2004
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